17 Sa 541/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-10-12, 17 Sa 541/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-10-12, 17 Sa 541/06
17 Sa 541/06Arbeitsgericht12.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 541/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-12
Aktenzeichen: 17 Sa 541/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1012.17SA541.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 21.02.2006 wird zurückgewiesen unter Klarstellung des Tenors in der Hauptsache zu 1):
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit dem Beklagten zu 1) durch die Kündigung des Beklagten zu 1) vom 23.06.2005, dem Kläger am selben Tag zugestellt, nicht aufgelöst worden ist.
Die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 21.02.2006 wird ebenfalls zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten trägt der Kläger zu 37,5 %, der Beklagte zu 1) zu 62,5 %.
Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2). Die Beklagte zu 1) trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers und die eigenen außergerichtlichen Kosten.
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