13 TaBV 169/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-10-19, 13 TaBV 169/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-10-19, 13 TaBV 169/05
13 TaBV 169/05Arbeitsgericht19.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 169/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-19
Aktenzeichen: 13 TaBV 169/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1019.13TABV169.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 1 BetrVG
Tenor
Auf die Beschwerden der M1xxxxxxx H8xxxxx GmbH und der
C1 E1 V1 C2xxxx Entwicklungs- und Verwaltungs-GmbH wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 21.09.2005 - 6 BV 37/05 - teilweise abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die M1xxxxxxx H8xxxxx GmbH und die C1 E1 V1 C2xxxx Entwicklungs- und Verwaltungs-GmbH an der F1xxxxxxxxxx 11 in B1xxxxxxx einen gemeinsamen Betrieb führen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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