9 (1) Sa 1243/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-10-31, 9 (1) Sa 1243/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-10-31, 9 (1) Sa 1243/06
9 (1) Sa 1243/06Arbeitsgericht31.10.2006
Regest
Enthält der Arbeitsvertrag eine Regelung zur wöchentlichen Arbeitszeit, wonach diese im Durchschnitt eines halben Jahres zu erbringen ist, so ist die vereinbarte Arbeitszeit auch für die Berechnung des Mutterschutzlohnes für die Dauer eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbotes maßgeblich. Auf den Durchschnitt der letzten 13 abgerechneten Wochen gem. § 11 Abs. 1, S. 1 MuSchG kommt es dann nicht an, wenn der Umfang des Arbeitseinsatzes allein vom Arbeitgeber gesteuert wurde.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 9 (1) Sa 1243/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-31
Aktenzeichen: 9 (1) Sa 1243/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1031.9.1SA1243.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 11 Abs. 1 u. Abs. 2 MuSchG, § 615 S. 1 BGB
Leitsätze
Enthält der Arbeitsvertrag eine Regelung zur wöchentlichen Arbeitszeit, wonach diese im Durchschnitt eines halben Jahres zu erbringen ist, so ist die vereinbarte Arbeitszeit auch für die Berechnung des Mutterschutzlohnes für die Dauer eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbotes maßgeblich. Auf den Durchschnitt der letzten 13 abgerechneten Wochen gem. § 11 Abs. 1, S. 1 MuSchG kommt es dann nicht an, wenn der Umfang des Arbeitseinsatzes allein vom Arbeitgeber gesteuert wurde.
Tenor
- Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 06.07.2006 - 1 Ca 443/06 - abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.977,03 € brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2006 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.