Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-03, 7 Sa 1232/06

7 Sa 1232/06Arbeitsgericht03.11.2006

Regest

Auch im Interesse selbständiger Handelsvertreter erfolgt eine Inhaltskontrolle vorformulierter Vertragsklauseln, §§ 310 Abs. 1, 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Aus der Höhe der Vertragsstrafe kann eine unangemessene Benachteiligung des Handelsvertreters folgen (so schon: BGH v. 3.4.1998, NJW 1998, 2600). Die Rechtsfolge ist die Nichtigkeit der gesamten Vertragsklausel, § 306 Abs. 2 BGB. Eine Geltungserhaltende Reduktion ist ausgeschlossen (so schon: BGH v. 25.06.2003, NJW 2003, 2899). Die Herabsetzung der Vertragsstrafe gem. §§ 343 BGB setzt ein wirksames Vertragsstrafenversprechen voraus.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 7 Sa 1232/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-03

Aktenzeichen: 7 Sa 1232/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1103.7SA1232.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 84 ff., 86 Abs. 1 HGB, §§ 310 Abs. 1, 307 Abs. 1 S. 1, 306 Abs. 2 BGB

Leitsätze

Auch im Interesse selbständiger Handelsvertreter erfolgt eine Inhaltskontrolle vorformulierter Vertragsklauseln, §§ 310 Abs. 1, 307 Abs. 1 S. 1 BGB.

Aus der Höhe der Vertragsstrafe kann eine unangemessene Benachteiligung des Handelsvertreters folgen (so schon: BGH v. 3.4.1998, NJW 1998, 2600). Die Rechtsfolge ist die Nichtigkeit der gesamten Vertragsklausel, § 306 Abs. 2 BGB. Eine Geltungserhaltende Reduktion ist ausgeschlossen (so schon: BGH v. 25.06.2003, NJW 2003, 2899). Die Herabsetzung der Vertragsstrafe gem. §§ 343 BGB setzt ein wirksames Vertragsstrafenversprechen voraus.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 22.06.2006 - 3 Ca 3843/05 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Klägerin hat außerdem die Kosten für die Anrufung des unzuständigen Gerichts zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

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