10 Sa 1053/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-08, 10 Sa 1053/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-08, 10 Sa 1053/06
10 Sa 1053/06Arbeitsgericht08.11.2006
Regest
Auch wenn im allgemeinen die Teilnahme von erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern an einer Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht ohne nähere Darlegung eines aktuellen betriebsbezogenen Anlasses als erforderlich angesehen werden kann, kann bei einer Schulungsmaßnahme, die im letzten Halbjahr der Amtszeit stattfindet, auf eine konkretere Darlegung der Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme nicht verzichtet werden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 1053/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-08
Aktenzeichen: 10 Sa 1053/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1108.10SA1053.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 37 Abs. 2, 6, § 40 Abs. 1 BetrVG, § 611 BGB
Leitsätze
Auch wenn im allgemeinen die Teilnahme von erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern an einer Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht ohne nähere Darlegung eines aktuellen betriebsbezogenen Anlasses als erforderlich angesehen werden kann, kann bei einer Schulungsmaßnahme, die im letzten Halbjahr der Amtszeit stattfindet, auf eine konkretere Darlegung der Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme nicht verzichtet werden.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 11.05.2006 - 3 Ca 238/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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