18 Sa 1149/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-08, 18 Sa 1149/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-08, 18 Sa 1149/06
18 Sa 1149/06Arbeitsgericht08.11.2006
Regest
Nach § 6 RTV Gebäudereinigerhandwerk besteht bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Betriebsunfalls kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung eines Krankengeldzuschusses gegen den Arbeitgeber. Unter den tariflichen Begriff "Betriebsunfall" fällt nicht der Wegeunfall.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1149/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-08
Aktenzeichen: 18 Sa 1149/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1108.18SA1149.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: §§ 5, 6 RTV Gebäudereinigerhandwerk; § 8 SGB VII
Leitsätze
Nach § 6 RTV Gebäudereinigerhandwerk besteht bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines
Betriebsunfalls kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung eines Krankengeldzuschusses gegen den Arbeitgeber. Unter den tariflichen Begriff "Betriebsunfall" fällt nicht der Wegeunfall.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 01.06.2006 - 2 Ca 3033/05 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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