10 Sa 1555/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-17, 10 Sa 1555/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-17, 10 Sa 1555/06
10 Sa 1555/06Arbeitsgericht17.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 1555/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-17
Aktenzeichen: 10 Sa 1555/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1117.10SA1555.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 611, 613, 242 BGB§§ 19, 20, 103 BetrVG, § 15 Abs. 1 KSchG§§ 935, 940 ZPO
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 01.09.2006 - 8 (5) Ga 57/06 - abgeändert.
Der Beklagten wird aufgegeben, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Rotationskraft bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens 8 Ca 2208/06 Arbeitsgericht Dortmund zu beschäftigen.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen
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