19 Sa 1125/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-21, 19 Sa 1125/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-21, 19 Sa 1125/06
19 Sa 1125/06Arbeitsgericht21.11.2006
Regest
Ausgleichszeitraum beim Arbeitszeitkonto nach § 5 MTV für den Erwerbsgartenbau, die Friedhofsgärtnereien und die Forstpflanzenbetriebe vom 29.04.1994 ist das Kalenderjahr. Negative Arbeitszeitsalden aus den Vorjahren sind daher beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht vom Arbeitnehmer auszugleichen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 1125/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-21
Aktenzeichen: 19 Sa 1125/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1121.19SA1125.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19 . Kammer
Normen: § 5 MTV für den Erwerbsgartenbau, die Friedhofsgärtnereien und die Forstpflanzenbetriebe vom 28.04.1994
Leitsätze
Ausgleichszeitraum beim Arbeitszeitkonto nach § 5 MTV für den Erwerbsgartenbau, die Friedhofsgärtnereien und die Forstpflanzenbetriebe vom 29.04.1994 ist das Kalenderjahr.
Negative Arbeitszeitsalden aus den Vorjahren sind daher beim Ausscheiden aus dem
Arbeitsverhältnis nicht vom Arbeitnehmer auszugleichen.
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 01.06.2006 - 1 Ca 2151/05 - wird zurückgewiesen.
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Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
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Die Revision wird zugelassen.
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