13 Sa 1100/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-24, 13 Sa 1100/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-24, 13 Sa 1100/06
13 Sa 1100/06Arbeitsgericht24.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Sa 1100/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-24
Aktenzeichen: 13 Sa 1100/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1124.13SA1100.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27.04.2006 - 6 Ca 326/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor folgende Fassung erhält:
-
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 09.01.2006 aufgelöst worden ist.
-
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Drucker zu unveränderten Arbeitsbedingungen in D3xxxxxx bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Rechtsstreits weiterzubeschäftigen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
-
Der Streitwert wird auf 22.500,00 € festgesetzt.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.