Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-24, 13 Sa 1100/06

13 Sa 1100/06Arbeitsgericht24.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Sa 1100/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-24

Aktenzeichen: 13 Sa 1100/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1124.13SA1100.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 626 Abs. 1 BGB

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27.04.2006 - 6 Ca 326/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor folgende Fassung erhält:

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 09.01.2006 aufgelöst worden ist.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Drucker zu unveränderten Arbeitsbedingungen in D3xxxxxx bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Rechtsstreits weiterzubeschäftigen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  4. Der Streitwert wird auf 22.500,00 € festgesetzt.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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