Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-12-04, 2 Ta 804/06

2 Ta 804/06Arbeitsgericht04.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 804/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-12-04

Aktenzeichen: 2 Ta 804/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1204.2TA804.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 24.11.2006 - 2 Ga 34/06 - teilweise zu Ziffer 5) wie folgt abgeändert:

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist auch bezüglich des auf Unterlassung ab 01.12.2006 gerichteten Antrags der Verfügungsklägerin gemäß Ziffer 1 b) ihrer Antragsschrift vom 23.11.20006 eröffnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

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