10 Ta 724/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-12-14, 10 Ta 724/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-12-14, 10 Ta 724/06
10 Ta 724/06Arbeitsgericht14.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 724/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-14
Aktenzeichen: 10 Ta 724/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1214.10TA724.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG§ 87 Abs. 1 BetrVG§ 85 Abs. 2 ArbGG
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 13.10.2006 - 3 (1) BVGa 3/06 - abgeändert.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
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