13 TaBV 49/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-12-18, 13 TaBV 49/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-12-18, 13 TaBV 49/06
13 TaBV 49/06Arbeitsgericht18.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 49/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-18
Aktenzeichen: 13 TaBV 49/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1218.13TABV49.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 103 BetrVG; § 626 BGB
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 10.05.2006 - 4 BV 16/06 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.