15 Sa 1347/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-12-21, 15 Sa 1347/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-12-21, 15 Sa 1347/06
15 Sa 1347/06Arbeitsgericht21.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 15 Sa 1347/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-21
Aktenzeichen: 15 Sa 1347/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1221.15SA1347.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 90 SGB IX
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 02.03.2006 - 4 Ca 2543/05 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die Kündigung vom 15.09.2005 noch durch die Kündigung vom 27.09.2005 aufgelöst worden ist, sondern bis zum 30.04.2006 fortbestanden hat. Die Klage auf Weiterbeschäftigung über den 30.04.2006 hinaus wird abgewiesen.
Von den Kosten des Teil-Urteils vom 02.03.2006 und von den Kosten der Berufung trägt der Kläger 4/10, die Beklagte 6/10.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 10.000,00 EUR.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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