2 Sa 1901/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-01-10, 2 Sa 1901/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-01-10, 2 Sa 1901/05
2 Sa 1901/05Arbeitsgericht10.01.2007
Regest
Die am Ende des Altersteilzeitverhältnisses für den Verlust des Arbeitsplatzes geschuldete Abfindung gemäß § 6 TV Beschäftigungsbrücke für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 28.03.2000 ist als Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO zu berichtigen, wenn der Arbeitsvertrag für verblockte Altersteilszeit vor Insolvenzeröffnung geschlossen worden ist und das Altersteilzeitarbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfah-rens endet (Fortführung von BAG vom 27.04.2006 - 6 AZR 364/05, NZA 2006, 1282 = ZIP 2006, 1962).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 1901/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-10
Aktenzeichen: 2 Sa 1901/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0110.2SA1901.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 55 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 108 InsO
Leitsätze
Die am Ende des Altersteilzeitverhältnisses für den Verlust des Arbeitsplatzes geschuldete Abfindung gemäß § 6 TV Beschäftigungsbrücke für die Metall- und Elektroindustrie
Nordrhein-Westfalens vom 28.03.2000 ist als Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO zu berichtigen, wenn der Arbeitsvertrag für verblockte Altersteilszeit vor Insolvenzeröffnung geschlossen worden ist und das Altersteilzeitarbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfah-rens endet (Fortführung von BAG vom 27.04.2006 - 6 AZR 364/05, NZA 2006, 1282 = ZIP 2006, 1962).
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 30.08.2005 - 5 Ca 1429/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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