2 Ta 286/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-01-12, 2 Ta 286/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-01-12, 2 Ta 286/06
2 Ta 286/06Arbeitsgericht12.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 286/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-12
Aktenzeichen: 2 Ta 286/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0112.2TA286.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 29.03.2006 - 9 Ca 49/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 19.800,00 € festgesetzt.
Mangels Zulassung der Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung nicht gegeben.
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