Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-01-18, 17 Sa 1187/06

17 Sa 1187/06Arbeitsgericht18.01.2007

Regest

Eine befristet Beschäftigte, mit dem 31.12.2005 ausgeschiedene Angestellte der Bundesagentur für Arbeit kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen den Nachzahlungsanspruch aus § 4 Abs. 8 Satz 6 TVÜ-BA beanspruchen. Die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs des TVÜ-BA in § 1 Abs. 1 verletzt das Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 I GG.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 1187/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-18

Aktenzeichen: 17 Sa 1187/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0118.17SA1187.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Leitsätze

Eine befristet Beschäftigte, mit dem 31.12.2005 ausgeschiedene Angestellte der

Bundesagentur für Arbeit kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen den Nachzahlungsanspruch aus § 4 Abs. 8 Satz 6 TVÜ-BA beanspruchen. Die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs des TVÜ-BA in § 1 Abs. 1 verletzt das Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 I GG.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 28.06.2006 - 3 Ca 1138/06 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Die Revision wird zugelassen.

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