17 Sa 1187/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-01-18, 17 Sa 1187/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-01-18, 17 Sa 1187/06
17 Sa 1187/06Arbeitsgericht18.01.2007
Regest
Eine befristet Beschäftigte, mit dem 31.12.2005 ausgeschiedene Angestellte der Bundesagentur für Arbeit kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen den Nachzahlungsanspruch aus § 4 Abs. 8 Satz 6 TVÜ-BA beanspruchen. Die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs des TVÜ-BA in § 1 Abs. 1 verletzt das Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 I GG.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 1187/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-18
Aktenzeichen: 17 Sa 1187/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0118.17SA1187.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Leitsätze
Eine befristet Beschäftigte, mit dem 31.12.2005 ausgeschiedene Angestellte der
Bundesagentur für Arbeit kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen den Nachzahlungsanspruch aus § 4 Abs. 8 Satz 6 TVÜ-BA beanspruchen. Die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs des TVÜ-BA in § 1 Abs. 1 verletzt das Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 I GG.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 28.06.2006 - 3 Ca 1138/06 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Die Revision wird zugelassen.
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