Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-01-19, 13 TaBV 58/06

13 TaBV 58/06Arbeitsgericht19.01.2007

Regest

Die Schwerbehindertenvertretung hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 58/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-01-19

Aktenzeichen: 13 TaBV 58/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0119.13TABV58.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 83 SGB IX

Leitsätze

Die Schwerbehindertenvertretung hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX.

Tenor

Die Beschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 10.05.2006 - 3 BV 8/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag abgewiesen wird.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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