17 Sa 1357/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-02-08, 17 Sa 1357/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-02-08, 17 Sa 1357/06
17 Sa 1357/06Arbeitsgericht08.02.2007
Regest
Eine an die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs (hier auf kindbezogenen Ortszuschlag) anknüpfende Ausschlussfrist wird bei unsicherer Rechtslage nicht bis zur höchstrichterlichen Entscheidung der Rechtsfrage (hier durch das BVerfG) gehemmt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 1357/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-08
Aktenzeichen: 17 Sa 1357/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0208.17SA1357.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Leitsätze
Eine an die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs (hier auf kindbezogenen Ortszuschlag)
anknüpfende Ausschlussfrist wird bei unsicherer Rechtslage nicht bis zur höchstrichterlichen Entscheidung der Rechtsfrage (hier durch das BVerfG) gehemmt.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 12.07.2006 - 1 Ca 2093/05 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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