Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-02-08, 17 Sa 1357/06

17 Sa 1357/06Arbeitsgericht08.02.2007

Regest

Eine an die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs (hier auf kindbezogenen Ortszuschlag) anknüpfende Ausschlussfrist wird bei unsicherer Rechtslage nicht bis zur höchstrichterlichen Entscheidung der Rechtsfrage (hier durch das BVerfG) gehemmt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 1357/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-08

Aktenzeichen: 17 Sa 1357/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0208.17SA1357.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Leitsätze

Eine an die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs (hier auf kindbezogenen Ortszuschlag)

anknüpfende Ausschlussfrist wird bei unsicherer Rechtslage nicht bis zur höchstrichterlichen Entscheidung der Rechtsfrage (hier durch das BVerfG) gehemmt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 12.07.2006 - 1 Ca 2093/05 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

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