11 Sa 1469/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-03-15, 11 Sa 1469/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-03-15, 11 Sa 1469/06
11 Sa 1469/06Arbeitsgericht15.03.2007
Regest
Nach Nr. 3 SR 2 l I BAT i.V.m. RdErl. des Kultusministeriums NW vom 11.06.1979 können angestellte Lehrer des Landes Nordrhein-Westfalen ebenso wie verbeamtete Lehrer keine Mehrarbeitsvergütung für Arbeiten verlangen, die keine Unterrichtstätigkeit darstellen. Vergütbare Mehrarbeit liegt nur bei einer Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vor.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 1469/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-15
Aktenzeichen: 11 Sa 1469/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0315.11SA1469.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: SR 2 l I BAT
Leitsätze
Nach Nr. 3 SR 2 l I BAT i.V.m. RdErl. des Kultusministeriums NW vom 11.06.1979 können angestellte Lehrer des Landes Nordrhein-Westfalen ebenso wie verbeamtete Lehrer keine Mehrarbeitsvergütung für Arbeiten verlangen, die keine Unterrichtstätigkeit darstellen.
Vergütbare Mehrarbeit liegt nur bei einer Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vor.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 11.08.2006 - 2 Ca 226/06 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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