Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-03-15, 11 Sa 1469/06

11 Sa 1469/06Arbeitsgericht15.03.2007

Regest

Nach Nr. 3 SR 2 l I BAT i.V.m. RdErl. des Kultusministeriums NW vom 11.06.1979 können angestellte Lehrer des Landes Nordrhein-Westfalen ebenso wie verbeamtete Lehrer keine Mehrarbeitsvergütung für Arbeiten verlangen, die keine Unterrichtstätigkeit darstellen. Vergütbare Mehrarbeit liegt nur bei einer Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vor.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 1469/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-15

Aktenzeichen: 11 Sa 1469/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0315.11SA1469.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: SR 2 l I BAT

Leitsätze

Nach Nr. 3 SR 2 l I BAT i.V.m. RdErl. des Kultusministeriums NW vom 11.06.1979 können angestellte Lehrer des Landes Nordrhein-Westfalen ebenso wie verbeamtete Lehrer keine Mehrarbeitsvergütung für Arbeiten verlangen, die keine Unterrichtstätigkeit darstellen.

Vergütbare Mehrarbeit liegt nur bei einer Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vor.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 11.08.2006 - 2 Ca 226/06 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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