18 Sa 683/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-03-21, 18 Sa 683/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-03-21, 18 Sa 683/06
18 Sa 683/06Arbeitsgericht21.03.2007
Regest
Die Begrenzung der Urlaubsentgeltzahlung auf höchstens 48 Stunden wöchentlich in § 9 Ziffer 9 Satz 2 MTV für gewerbliche Arbeitnehmer in der Speditions-, Logistik- und Trans-portwirtschaft NRW vom 26.04.2005 verstößt, soweit der gesetzliche Mindesturlaub beschränkt wird, gegen § 1 BUrlG.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 683/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-21
Aktenzeichen: 18 Sa 683/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0321.18SA683.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 611 Abs. 1 BGB, §§ 1, 11 Abs. 1, 13 Abs. 1 BUrlG, § 9 Ziffer 9 Satz 2 MTV vom 26.04.2005 für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft NRW
Leitsätze
Die Begrenzung der Urlaubsentgeltzahlung auf höchstens 48 Stunden wöchentlich in § 9 Ziffer 9 Satz 2 MTV für gewerbliche Arbeitnehmer in der Speditions-, Logistik- und Trans-portwirtschaft NRW vom 26.04.2005 verstößt, soweit der gesetzliche Mindesturlaub
beschränkt wird, gegen § 1 BUrlG.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 03.03.2006 - 1 Ca 2331/05 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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