13 TaBV 119/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-05-25, 13 TaBV 119/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-05-25, 13 TaBV 119/06
13 TaBV 119/06Arbeitsgericht25.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 119/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-25
Aktenzeichen: 13 TaBV 119/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0525.13TABV119.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 05.12.2006 - 5 BV 41/06 - abgeändert.
Die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers F1 B3 wird ersetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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