13 Sa 23/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-06-01, 13 Sa 23/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-06-01, 13 Sa 23/07
13 Sa 23/07Arbeitsgericht01.06.2007
Regest
Bei der Gewährung von Zuschlägen für geleistete Überstunden nach § 10 Abs. 2 ETV kommt es nicht darauf an, ob während der regelmäßigen Arbeitszeit im Bezugszeitraum auch tatsächlich gearbeitet worden ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Sa 23/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-01
Aktenzeichen: 13 Sa 23/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0601.13SA23.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 10 des Tarifvertrages für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahn und von Kraftverkehrsbetrieben
Leitsätze
Bei der Gewährung von Zuschlägen für geleistete Überstunden nach § 10 Abs. 2 ETV kommt es nicht darauf an, ob während der regelmäßigen Arbeitszeit im Bezugszeitraum auch tatsächlich gearbeitet worden ist.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23.11.2006 - 4 (3) Ca 2030/06 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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