13 TaBV 86/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-06-01, 13 TaBV 86/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-06-01, 13 TaBV 86/06
13 TaBV 86/06Arbeitsgericht01.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 86/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-01
Aktenzeichen: 13 TaBV 86/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0601.13TABV86.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 14 BetrVG; § 19 BetrVG; § 11 WO; § 12 WO; § 24 WO; § 25 WO
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 16.08.2006 - 3 BV 63/06 - abgeändert.
Die Betriebsratswahl vom 24.05.2006 wird für unwirksam erklärt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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