Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-06-08, 13 Sa 62/07

13 Sa 62/07Arbeitsgericht08.06.2007

Regest

Teilzeitbeschäftigten Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen in der evangelischen Kirche in Deutschland steht nach der aktuellen Gesetzeslage kein entsprechender Freizeitausgleichsanspruch wie Vollzeitbeschäftigten bei der Teilnahme an der ganztätigen Schulung zu.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Sa 62/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-08

Aktenzeichen: 13 Sa 62/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0608.13SA62.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 37 Abs. 6 BetrVG; § 19 MVG-EKD

Leitsätze

Teilzeitbeschäftigten Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen in der evangelischen Kirche in Deutschland steht nach der aktuellen Gesetzeslage kein entsprechender Freizeitausgleichsanspruch wie Vollzeitbeschäftigten bei der Teilnahme an der ganztätigen Schulung zu.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 22.11.2006 - 1 Ca 729/06 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

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