2 Ta 661/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-06-18, 2 Ta 661/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-06-18, 2 Ta 661/06
2 Ta 661/06Arbeitsgericht18.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 661/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-18
Aktenzeichen: 2 Ta 661/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0618.2TA661.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 2 Abs. 1 Nr. 3, 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG; §§ 16 Abs. 3 Satz 2, 15 Abs. 1 Satz 2 SGB II
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 18.07.2006 - 4 Ca 15/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 859,50 € festgesetzt.
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