2 Ta 279/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-07-18, 2 Ta 279/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-07-18, 2 Ta 279/07
2 Ta 279/07Arbeitsgericht18.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 279/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-18
Aktenzeichen: 2 Ta 279/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0718.2TA279.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 5 Abs. 3 ArbGG, 92 a Abs. 1 HGB
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 29.03.2007 - 4 Ca 1652/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf
78,57 € festgesetzt.
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