Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-07-19, 15 Sa 137/07

15 Sa 137/07Arbeitsgericht19.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 15 Sa 137/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-19

Aktenzeichen: 15 Sa 137/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0719.15SA137.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: §§ 615, 293 ff. BGB

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 28.09.2006 - 5 Ca 2865/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass

  1. festgestellt wird, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bis zum 27.07.2006 bestanden hat,

  2. die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an den Kläger

a) 1.528,80 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2006 zu zahlen,

b) 2.511,60 € brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 656,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.06.2006 zu zahlen,

c) 1.965,60 € brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 536,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2006 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 10%, die Beklagten 90% als Gesamtschuldner.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 10.601,44 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.