Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-07-19, 8 Sa 479/07

8 Sa 479/07Arbeitsgericht19.07.2007

Regest

Allein die unterschiedliche Höhe jährlich erbrachter Prämienzahlungen schließt einen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen nicht aus, sofern bereits im Arbeitsvertrag eine Prämienregelung in Aussicht genommen ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 479/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-19

Aktenzeichen: 8 Sa 479/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0719.8SA479.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: BGB § 611

Leitsätze

Allein die unterschiedliche Höhe jährlich erbrachter Prämienzahlungen schließt einen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen nicht aus, sofern bereits im Arbeitsvertrag eine Prämienregelung in Aussicht genommen ist.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 15.02.2007 - 3 Ca 1332/06 - abgeändert:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.200,00 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2006.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.