8 Sa 479/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-07-19, 8 Sa 479/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-07-19, 8 Sa 479/07
8 Sa 479/07Arbeitsgericht19.07.2007
Regest
Allein die unterschiedliche Höhe jährlich erbrachter Prämienzahlungen schließt einen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen nicht aus, sofern bereits im Arbeitsvertrag eine Prämienregelung in Aussicht genommen ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 479/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-19
Aktenzeichen: 8 Sa 479/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0719.8SA479.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: BGB § 611
Leitsätze
Allein die unterschiedliche Höhe jährlich erbrachter Prämienzahlungen schließt einen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen nicht aus, sofern bereits im Arbeitsvertrag eine Prämienregelung in Aussicht genommen ist.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 15.02.2007 - 3 Ca 1332/06 - abgeändert:
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.200,00 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2006.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Die Revision wird zugelassen.
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