12 Sa 1911/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-07, 12 Sa 1911/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-07, 12 Sa 1911/06
12 Sa 1911/06Arbeitsgericht07.08.2007
Regest
Keine Anrechnung von Bewährungszeiten, die beim ehemaligen Arbeitgeber keine solchen waren, beim nach einer Verschmelzung neuen Arbeitgeber aber solche gewesen wären, hätte der Arbeitnehmer dort immer schon gearbeitet.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 1911/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-07
Aktenzeichen: 12 Sa 1911/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0807.12SA1911.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: AnTV; KnAT; RVOrgG
Leitsätze
Keine Anrechnung von Bewährungszeiten, die beim ehemaligen Arbeitgeber keine solchen waren, beim nach einer Verschmelzung neuen Arbeitgeber aber solche gewesen wären, hätte der Arbeitnehmer dort immer schon gearbeitet.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 07.11.2006, 3 Ca 1388/06, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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