Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-07, 12 Sa 1911/06

12 Sa 1911/06Arbeitsgericht07.08.2007

Regest

Keine Anrechnung von Bewährungszeiten, die beim ehemaligen Arbeitgeber keine solchen waren, beim nach einer Verschmelzung neuen Arbeitgeber aber solche gewesen wären, hätte der Arbeitnehmer dort immer schon gearbeitet.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 1911/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-07

Aktenzeichen: 12 Sa 1911/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0807.12SA1911.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: AnTV; KnAT; RVOrgG

Leitsätze

Keine Anrechnung von Bewährungszeiten, die beim ehemaligen Arbeitgeber keine solchen waren, beim nach einer Verschmelzung neuen Arbeitgeber aber solche gewesen wären, hätte der Arbeitnehmer dort immer schon gearbeitet.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 07.11.2006, 3 Ca 1388/06, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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