17 Sa 404/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-09, 17 Sa 404/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-09, 17 Sa 404/07
17 Sa 404/07Arbeitsgericht09.08.2007
Regest
§ 1 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA i.V. mit der Protokollerklärung: Die Neubegründung eines sachgrundbefristeten Arbeitsverhältnisses nach einer Unterbrechungszeit von 1 Monat und 1 Tag nach Ende des vorhergehenden befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht rechtsmissbräuch-lich. Es liegt kein Verstoß gegen § 4 Abs. 2 TzBfG vor.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 404/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-09
Aktenzeichen: 17 Sa 404/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0809.17SA404.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Leitsätze
§ 1 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA i.V. mit der Protokollerklärung: Die Neubegründung eines
sachgrundbefristeten Arbeitsverhältnisses nach einer Unterbrechungszeit von 1 Monat und 1 Tag nach Ende des vorhergehenden befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht rechtsmissbräuch-lich. Es liegt kein Verstoß gegen § 4 Abs. 2 TzBfG vor.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 12.01.2007 - 4 (5) Ca 1620/06 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
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