Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-10, 13 TaBV 26/07

13 TaBV 26/07Arbeitsgericht10.08.2007

Regest

Die A1 ist ein Tendenzunternehmen mit karitativer Zielsetzung, wobei die Mitglieder der Pflegedienstleitung in einer Einrichtung Tendenzträger sind.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 26/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-10

Aktenzeichen: 13 TaBV 26/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0810.13TABV26.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 118 BetrVG

Leitsätze

Die A1 ist ein Tendenzunternehmen mit karitativer Zielsetzung, wobei die Mitglieder der Pflegedienstleitung in einer Einrichtung Tendenzträger sind.

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 18.01.2007 - 4 BV 40/06 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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