13 TaBV 26/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-10, 13 TaBV 26/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-10, 13 TaBV 26/07
13 TaBV 26/07Arbeitsgericht10.08.2007
Regest
Die A1 ist ein Tendenzunternehmen mit karitativer Zielsetzung, wobei die Mitglieder der Pflegedienstleitung in einer Einrichtung Tendenzträger sind.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 26/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-10
Aktenzeichen: 13 TaBV 26/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0810.13TABV26.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 118 BetrVG
Leitsätze
Die A1 ist ein Tendenzunternehmen mit karitativer Zielsetzung, wobei die Mitglieder der Pflegedienstleitung in einer Einrichtung Tendenzträger sind.
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 18.01.2007 - 4 BV 40/06 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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