Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-17, 10 Sa 512/07

10 Sa 512/07Arbeitsgericht17.08.2007

Regest

Einer Kündigung per SMS mangelt es an der erforderlichen Schriftform. Auch ein Auflösungsvertrag kann nicht durch wechselseitige SMS formwirksam abgeschlossen werden.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 512/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-17

Aktenzeichen: 10 Sa 512/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0817.10SA512.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO; §§ 242, 615, 623, 626 Abs. 1 und 2 BGB

Leitsätze

Einer Kündigung per SMS mangelt es an der erforderlichen Schriftform. Auch ein

Auflösungsvertrag kann nicht durch wechselseitige SMS formwirksam abgeschlossen werden.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 31.01.2007 - 4 Ca 1794/06 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.