10 Sa 512/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-17, 10 Sa 512/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-17, 10 Sa 512/07
10 Sa 512/07Arbeitsgericht17.08.2007
Regest
Einer Kündigung per SMS mangelt es an der erforderlichen Schriftform. Auch ein Auflösungsvertrag kann nicht durch wechselseitige SMS formwirksam abgeschlossen werden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 512/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-17
Aktenzeichen: 10 Sa 512/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0817.10SA512.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO; §§ 242, 615, 623, 626 Abs. 1 und 2 BGB
Leitsätze
Einer Kündigung per SMS mangelt es an der erforderlichen Schriftform. Auch ein
Auflösungsvertrag kann nicht durch wechselseitige SMS formwirksam abgeschlossen werden.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 31.01.2007 - 4 Ca 1794/06 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.