13 TaBV 30/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-17, 13 TaBV 30/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-17, 13 TaBV 30/07
13 TaBV 30/07Arbeitsgericht17.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 30/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-17
Aktenzeichen: 13 TaBV 30/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0817.13TABV30.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 37 Abs. 6 S. 1 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 18.01.2007 - 1 BV 34/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt lautet:
Die Arbeitgeberin wird verpflichtet, den Betriebsratsvorsitzenden B4 von der Verbindlichkeit in Höhe von 267,50 Euro gegenüber der ver.di Bildung + Beratung gGmbH aus der Rechnung vom 19.05.2006, Nr. 123456, freizustellen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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