Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-17, 13 TaBV 30/07

13 TaBV 30/07Arbeitsgericht17.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 30/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-17

Aktenzeichen: 13 TaBV 30/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0817.13TABV30.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 37 Abs. 6 S. 1 BetrVG

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 18.01.2007 - 1 BV 34/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt lautet:

Die Arbeitgeberin wird verpflichtet, den Betriebsratsvorsitzenden B4 von der Verbindlichkeit in Höhe von 267,50 Euro gegenüber der ver.di Bildung + Beratung gGmbH aus der Rechnung vom 19.05.2006, Nr. 123456, freizustellen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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