10 TaBV 203/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-22, 10 TaBV 203/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-22, 10 TaBV 203/05
10 TaBV 203/05Arbeitsgericht22.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 203/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-22
Aktenzeichen: 10 TaBV 203/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0822.10TABV203.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3, 33 RVG, § 42 Abs. 4 GKG, §§ 99, 101 BetrVG
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Beschwerdeverfahren im Allgemeinen auf 110,33 € festgesetzt.
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