11 Sa 334/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-23, 11 Sa 334/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-23, 11 Sa 334/07
11 Sa 334/07Arbeitsgericht23.08.2007
Regest
Auf die Einmalzahlung von 310,00 € für die Monate März bis Mai 2006 nach §§ 2 Nr. 2, 3 Nr. 2 LA 2006 Metallindustrie NRW sind übertarifliche Zulagen anrechenbar, die ohne entgegenstehende Vereinbarung und ohne zusätzliche gesonderte Zweckbestimmung an den Ar-beitnehmer gezahlt werden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 334/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-23
Aktenzeichen: 11 Sa 334/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0823.11SA334.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: Lohnabkommen (LA) Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 22.04.2006
Leitsätze
Auf die Einmalzahlung von 310,00 € für die Monate März bis Mai 2006 nach §§ 2 Nr. 2, 3 Nr. 2 LA 2006 Metallindustrie NRW sind übertarifliche Zulagen anrechenbar, die ohne entgegenstehende Vereinbarung und ohne zusätzliche gesonderte Zweckbestimmung an den Ar-beitnehmer gezahlt werden.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 17.01.2007 - 5 Ca 2807/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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