4 Sa 452/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-09-21, 4 Sa 452/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-09-21, 4 Sa 452/07
4 Sa 452/07Arbeitsgericht21.09.2007
Regest
Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Tarifvertragsparteien bei der betrieblichen Altersversorgung für Arbeiter einerseits und für die Angestellten andererseits unterschiedliche Regelungssysteme schaffen, sofern sie dabei anknüpfen an die unterschiedlichen Vergütungssysteme für die aktiv Beschäftigten (hier: BAT bzw. BMT-G).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 452/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-21
Aktenzeichen: 4 Sa 452/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0921.4SA452.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: Art. 3 Abs. 1 GG, § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG
Leitsätze
Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn
Tarifvertragsparteien bei der betrieblichen Altersversorgung für Arbeiter einerseits und für die Angestellten andererseits unterschiedliche Regelungssysteme schaffen, sofern sie dabei anknüpfen an die unterschiedlichen Vergütungssysteme für die aktiv Beschäftigten (hier: BAT bzw. BMT-G).
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 29.11.2006 - 10 Ca 2780/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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