10 Ta 523/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-09-24, 10 Ta 523/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-09-24, 10 Ta 523/07
10 Ta 523/07Arbeitsgericht24.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 523/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-24
Aktenzeichen: 10 Ta 523/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0924.10TA523.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3 S. 2, 33 Abs. 3 RVG, § 99 BetrVG, § 42 Abs. 4 GKG
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 04.07.2007 - 1 BV 90/06 - teilweise abgeändert.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 246.676,00 € festgesetzt.
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