10 Ta 692/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-09-24, 10 Ta 692/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-09-24, 10 Ta 692/06
10 Ta 692/06Arbeitsgericht24.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 692/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-24
Aktenzeichen: 10 Ta 692/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0924.10TA692.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23, 33 RVG, § 890 ZPO
Tenor
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Beschwerdeverfahren im Allgemeinen auf 30.000,00 € festgesetzt.
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