11 Sa 817/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-10-11, 11 Sa 817/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-10-11, 11 Sa 817/07
11 Sa 817/07Arbeitsgericht11.10.2007
Regest
Befristung des Arbeitsvertrages einer Lehrkraft an einer Ersatzschule wegen wiederholt nur befristet erteilter Unterrichtsgenehmigung gemäß § 102 I SchulG NW - hier unzulässig -
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 817/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-11
Aktenzeichen: 11 Sa 817/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1011.11SA817.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: TzBfG § 14 I Nr.6; SchulG NW § 102 I
Leitsätze
Befristung des Arbeitsvertrages einer Lehrkraft an einer Ersatzschule wegen wiederholt nur befristet erteilter Unterrichtsgenehmigung gemäß § 102 I SchulG NW - hier unzulässig -
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 21.03.2007 - 2 Ca 1644/06 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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