Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-10-11, 11 Sa 817/07

11 Sa 817/07Arbeitsgericht11.10.2007

Regest

Befristung des Arbeitsvertrages einer Lehrkraft an einer Ersatzschule wegen wiederholt nur befristet erteilter Unterrichtsgenehmigung gemäß § 102 I SchulG NW - hier unzulässig -

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 817/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-11

Aktenzeichen: 11 Sa 817/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1011.11SA817.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: TzBfG § 14 I Nr.6; SchulG NW § 102 I

Leitsätze

Befristung des Arbeitsvertrages einer Lehrkraft an einer Ersatzschule wegen wiederholt nur befristet erteilter Unterrichtsgenehmigung gemäß § 102 I SchulG NW - hier unzulässig -

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 21.03.2007 - 2 Ca 1644/06 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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