Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-10-18, 17 Sa 416/07

17 Sa 416/07Arbeitsgericht18.10.2007

Regest

Der sich im September 2005 in einem unbezahlten Sonderurlaub befindliche Arbeitnehmer hat mit Wiederaufnahme der Tätigkeit keinen Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 416/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-18

Aktenzeichen: 17 Sa 416/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1018.17SA416.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Normen: § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA

Leitsätze

Der sich im September 2005 in einem unbezahlten Sonderurlaub befindliche Arbeitnehmer hat mit Wiederaufnahme der Tätigkeit keinen Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 30.01.2007 - 5 Ca 1980/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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