17 Sa 416/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-10-18, 17 Sa 416/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-10-18, 17 Sa 416/07
17 Sa 416/07Arbeitsgericht18.10.2007
Regest
Der sich im September 2005 in einem unbezahlten Sonderurlaub befindliche Arbeitnehmer hat mit Wiederaufnahme der Tätigkeit keinen Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 416/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-18
Aktenzeichen: 17 Sa 416/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1018.17SA416.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA
Leitsätze
Der sich im September 2005 in einem unbezahlten Sonderurlaub befindliche Arbeitnehmer hat mit Wiederaufnahme der Tätigkeit keinen Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 30.01.2007 - 5 Ca 1980/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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