10 TaBV 81/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-11-09, 10 TaBV 81/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-11-09, 10 TaBV 81/07
10 TaBV 81/07Arbeitsgericht09.11.2007
Regest
Der unmittelbar dem Vorstand einer Bank unterstellte Leiter der Revisionsabteilung kann je nach den Umständen - hier: Prokuraerteilung und Mitgliedschaft in der erweiterten Geschäftsleitung - leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 BetrVG sein.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 81/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-09
Aktenzeichen: 10 TaBV 81/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1109.10TABV81.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 5 Abs. 3, 99 Abs. 1, 105 BetrVG
Leitsätze
Der unmittelbar dem Vorstand einer Bank unterstellte Leiter der Revisionsabteilung kann je nach den Umständen - hier: Prokuraerteilung und Mitgliedschaft in der erweiterten
Geschäftsleitung - leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 BetrVG sein.
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 29.06.2007 - 1 BV 1707 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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