13 Ta 524/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-11-16, 13 Ta 524/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-11-16, 13 Ta 524/07
13 Ta 524/07Arbeitsgericht16.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Ta 524/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-16
Aktenzeichen: 13 Ta 524/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1116.13TA524.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 23 RVG; § 23 Abs. 3 BetrVG; § 75 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 04.07.2007 - 7 BV 299/06 - wird zurückgewiesen.
Der Verfahrensbevollmächtigte des Betriebsrates hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.
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