10 Ta 693/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-11-26, 10 Ta 693/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-11-26, 10 Ta 693/07
10 Ta 693/07Arbeitsgericht26.11.2007
Regest
Bei dem Antrag des Betriebsrats auf Freistellung eines Betriebsratsmitglieds unter Fortzahlung der Vergütung zwecks Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 RVG.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 693/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-26
Aktenzeichen: 10 Ta 693/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1126.10TA693.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG, §§ 37 Abs. 2 und 6, 40 Abs. 1 BetrVG
Leitsätze
Bei dem Antrag des Betriebsrats auf Freistellung eines Betriebsratsmitglieds unter Fortzahlung der Vergütung zwecks Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 RVG.
Tenor
Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rheine vom 02.10.2007 - 1 BV 14/07 - wird zurückgewiesen.
Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.
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