12 Sa 818/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-12-11, 12 Sa 818/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-12-11, 12 Sa 818/07
12 Sa 818/07Arbeitsgericht11.12.2007
Regest
Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wird für die Anwendung von besitzstandswahrenden Übergangsregelungen darauf abgestellt, ob der Arbeitnehmer i.S.d. § 22 MTA eingruppiert ist oder mit ihm eine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 818/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-11
Aktenzeichen: 12 Sa 818/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1211.12SA818.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: §§ 1, 7, 8, 18 TVÜ-BA, TV-BA; Art. 3 Abs. 1 GG
Leitsätze
Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wird für die Anwendung von besitzstandswahrenden Übergangsregelungen darauf abgestellt, ob der Arbeitnehmer i.S.d. § 22 MTA eingruppiert ist oder mit ihm eine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 12.12.2006 - 3 Ca 703/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.