Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-12-11, 14 Sa 1420/07

14 Sa 1420/07Arbeitsgericht11.12.2007

Regest

Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer für eine Auslandstätigkeit einstellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, diesen auf eine im Einsatzland bestehende Steuerpflichtigkeit der Arbeitsvergütung hinzuweisen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Sa 1420/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-11

Aktenzeichen: 14 Sa 1420/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1211.14SA1420.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 242 BGB

Leitsätze

Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer für eine Auslandstätigkeit einstellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, diesen auf eine im Einsatzland bestehende Steuerpflichtigkeit der

Arbeitsvergütung hinzuweisen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 14. Juni 2007 (1 Ca 323/06) wird auf seine Kosten bei unverändertem Streitwert zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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