10 TaBV 95/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-01-18, 10 TaBV 95/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-01-18, 10 TaBV 95/07
10 TaBV 95/07Arbeitsgericht18.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 95/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-18
Aktenzeichen: 10 TaBV 95/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0118.10TABV95.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 5, Abs. 3, Abs. 4 BetrVG, § 519 ZPO
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 06.03.2007 - 3 BV 3/07 - abgeändert.
Die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung des Arbeitnehmers A1 O1 zum Teamleiter Werbemittelversand wird ersetzt.
Es wird festgestellt, dass die vorläufige Versetzung des Arbeitnehmers A1 O1 zum Teamleiter Werbemittelversand aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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