7 Ta 10/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-01-22, 7 Ta 10/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-01-22, 7 Ta 10/08
7 Ta 10/08Arbeitsgericht22.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 7 Ta 10/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-22
Aktenzeichen: 7 Ta 10/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0122.7TA10.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: §§ 750, 888 ZPO
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Zwangsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 18.12.2007 - 3 Ca 949/05 - aufgehoben und der Zwangsgeldantrag des Gläubigers vom 08.10.2007 zurückgewiesen.
Die Kosten der Zwangsvollstreckung trägt der Gläubiger.
Der Wert des Vollstreckungsverfahrens wird 7.176,00 € festgesetzt.
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