15 Sa 876/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-01-24, 15 Sa 876/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-01-24, 15 Sa 876/07
15 Sa 876/07Arbeitsgericht24.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 15 Sa 876/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-24
Aktenzeichen: 15 Sa 876/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0124.15SA876.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: §§ 1, 9, 10 KschG
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 25.01.2007 - 2 Ca 3009/05 teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt gefasst:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 15.03.2006 nicht aufgelöst worden ist.
Der von der Beklagten hilfsweise gestellte Auflösungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 12.610,11 Euro festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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