13 Ta 818/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-01-25, 13 Ta 818/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-01-25, 13 Ta 818/07
13 Ta 818/07Arbeitsgericht25.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Ta 818/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-25
Aktenzeichen: 13 Ta 818/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0125.13TA818.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 23 RVG; § 33 RVG; § 95 Abs. 3 S. 1 BetrVG; § 111 BetrVG; § 17 KSchG
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 15.11.2007 - 3 BVGa 8/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 13.666,55 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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