Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-02-01, 12 Sa 1667/07

12 Sa 1667/07Arbeitsgericht01.02.2008

Regest

Ein als Spielplatzprüfer tätiger und mit der Kontrolle von Spielplätzen und der Wartung und Reparatur von Spielgeräten befasster gelernter Dreher wird nicht in seinem erlernten Beruf oder in einem verwandten Fach beschäftigt und ist demgemäß nicht in Lohngruppe 5 Abschnitt a) Ziff. 1 des Lohngruppenvereichnisses für Arbeiter gem. RahmenTV zu § 20 Abs. 1 BMTG-G II eingruppiert.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 1667/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-01

Aktenzeichen: 12 Sa 1667/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0201.12SA1667.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: BMT-G; BZT-G/NRW, Lohngruppe 5 Lohngruppenverzeichnis, § 20 BMT-G II

Leitsätze

Ein als Spielplatzprüfer tätiger und mit der Kontrolle von Spielplätzen und der Wartung und Reparatur von Spielgeräten befasster gelernter Dreher wird nicht in seinem erlernten Beruf oder in einem verwandten Fach beschäftigt und ist demgemäß nicht in Lohngruppe 5

Abschnitt a) Ziff. 1 des Lohngruppenvereichnisses für Arbeiter gem. RahmenTV zu § 20 Abs. 1 BMTG-G II eingruppiert.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 08.05.2007 - 2 Ca 2587/06 - abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

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